Die nachfolgenden Informationen basieren auf den Grundlagen und Richtlinien des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Sie dienen dazu, Nutzer über die geltenden Regeln und Gesetze beim Betrieb von Drohnen in der Schweiz zu informieren.
Bitte beachten: Diese Zusammenstellung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir, sich direkt an das BAZL oder einen Rechtsbeistand zu wenden.
Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten müssen einige Regeln einhalten, um ihre Drohne legal zu fliegen. Diese Seite fasst diese Regeln und Anforderungen zusammen.
Der Drohnen-Guide gibt einen Überblick über die geltenden Regeln (grüne Boxen) und gibt Auskunft, in welchen Fällen ein Drohnenflug bewilligungspflichtig wird (gelbe Boxen).
Die Drohnen-Regulierung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Betriebskategorien: "OFFEN", "SPEZIELL" und "ZULASSUNGSPFLICHTIG". Die drei Kategorien definieren sich durch unterschiedliche Sicherheitsanforderungen, welche vom Risiko des Betriebs abhängen.
Die OFFENE Kategorie umfasst UAS-Operationen, die weder eine vorherige Genehmigung durch das BAZL noch eine Erklärung vor der Durchführung der Operation erfordert. Die grosse Mehrheit der Piloten und Pilotinnen fliegt in dieser Kategorie.
Die SPEZIELLE Kategorie umfasst UAS-Operationen, die eine Genehmigung vom BAZL erfordern, bevor der Betrieb stattfindet. Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können, oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig.
Die ZULASSUNGSPFLICHTIGE Kategorie umfasst UAS-Operationen, welche die Zertifizierung des UAS erfordern, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Darunter fallen zum Beispiel Frachttransporte oder das Transportieren von Passagieren. Die Regelungen für den Betrieb in der Kategorie "ZULASSUNGSPFLICHTIG" werden derzeit entwickelt.
Für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht.
Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250g und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet.
Ich ordne meine Drohne in eine der Unterkategorien ein, damit ich weiss, welche Zertifikate ich benötige. Hier finde ich alle Informationen zu den Schulungen und Zertifikaten. Die nachfolgende Tabelle gilt nur für Drohnen mit Klassenmarkierung. Wenn ich eine Drohne ohne Klassenmarkierung fliege, ordne ich diese in der Übergangskategorie ein.
Ich bin mindestens 12 Jahre alt oder fliege meine Drohne unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson, die selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
! In der offenen Kategorie darf ich generell nicht über Menschenansammlungen fliegen !
Wenn ich eine Drohne fliege, muss ich einen horizontalen Mindestabstand zu Personen haben, die nicht am Flug beteiligt sind. Wie gross diese Distanz ist, hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der ich meine Drohne fliege:
A1 (< 250g)
Ich darf über unbeteiligte Personen fliegen, sollte dies aber nach Möglichkeit vermeiden.
A1 (< 900g)
Vor dem Flug beurteile ich das Gebiet; ich darf nur fliegen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Sollte ich unerwartet doch über unbeteiligte Menschen fliegen, steuere ich die Drohne weg von den Menschen.
A2
Ich darf nicht über unbeteiligte Personen fliegen.
Der horizontale Mindestabstand zu unbeteiligten Personen liegt bei
30m ohne Niedrigkeitsgeschwindigkeitsmodus
5m mit aktiviertem Niedrigkeitsgeschwindigkeitsmodus (<3m/s)
Zudem beachte ich, dass ich die 1:1 Regel einhalten muss. Diese besagt, dass die Anzahl Meter horizontale Distanz mindestens gleich oder mehr sein muss als die Anzahl Meter Höhe (z.B.: Wenn ich in 40m Höhe fliege, muss ich mind. 40m entfernt von Menschen fliegen).
A3
Ich darf nicht über unbeteiligte Personen fliegen.
Ich halte stets einen horizontalen Mindestabstand von mind. 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten (*siehe Anmerkung unten).
Zusätzlich muss ich folgende drei Punkte im Abstand zu unbeteiligten Personen stets einhalten:
mindestens 30m Abstand
1:1 Regel (Anzahl Meter Höhe, die ich gerade fliege, muss ich auch horizontal Abstand halten)
mindestens die Strecke, welche meine Drohne in maximaler Geschwindigkeit innerhalb von 2 Sekunden zurücklegt (Reaktionszeit).
*Auslegung des BAZL zu Punkt 2:
Der Gedanke hinter Punkt 2 ist, dass der Betrieb in einem Bereich erfolgt, in dem keine unbeteiligten Personen im Flugbereich des unbemannten Luftfahrzeugs gefährdet werden.
Der Fernpilot muss daher einen horizontalen Mindestabstand von 150 m zu Gebieten einhalten, in denen sich zum Zeitpunkt des Einsatzes 10 oder mehr unbeteiligte Personen in einem Radius von 100 m aufhalten.
Es liegt in der Verantwortung des Fernpiloten, das Gebiet vor Beginn und während des Einsatzes durch eine Inspektion vor Ort zu bewerten und sicherzustellen, ob die Einsatzumgebung den oben genannten Gegebenheiten gerecht wird.
In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120m über Grund. Um höher zu fliegen ist eine Bewilligung vom BAZL notwendig.
Meine Drohne muss mit einem CE-Kennzeichen versehen sein: Eine Drohne ohne CE-Kennzeichen darf nicht geflogen werden. Ausnahme: Die Drohne ist selbstgebaut.
Selbstgebaute Drohnen können auch in der offenen Kategorie betrieben werden. Die Pilotinnen und Piloten sind selbst verantwortlich, zu überprüfen, ob die Drohne korrekt konstruiert ist und kein Sicherheitsrisiko darstellt. In der offenen Kategorie dürfen selbstgebaute Drohnen nur in den zwei folgenden Unterkategorien betrieben werden:
Unterkategorie A1: wenn das Gewicht der Drohne (einschliesslich ihrer Nutzlast) weniger als 250g beträgt und sie mit einer Geschwindigkeit von weniger als 19 m/s geflogen wird;
Unterkategorie A3: wenn das Gewicht der Drohne (einschliesslich ihrer Nutzlast), weniger als 25kg beträgt.
Können diese Kriterien nicht eingehalten werden, wird die Drohne in der speziellen Kategorie geflogen.
- Ich kenne die Gebietseinschränkungen
- Ich halte zu meiner Drohne stets Sichtkontakt
- Ich weiche anderen Luftfahrzeugen rechtzeitig aus*
- Ich überfliege keine Menschenansammlungen
- Ich berücksichtige die Privatsphäre anderer
- Ich bin ausreichend versichert
* Auch für unbemannte Luftfahrzeuge gilt das Prinzip von «see & avoid». Da der Pilot eines Luftfahrzeuges kaum eine Chance hat, eine kleine Drohne frühzeitig zu erkennen, ist es in meiner Verantwortung als Drohnenpilot, rechtzeitig auszuweichen und immer genügend Distanz zu anderen Luftfahrzeugen einzuhalten
Laut Drohnenregulierung gilt für alle Drohnenpilot/innen grundsätzlich eine Registrierungspflicht. Davon ausgeschlossen sind Personen, die Drohnen unter 250g betreiben, welche ohne Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet sind, die sich zur Erfassung von personenbezogenen Daten eignen.
Auf dLIS, der offiziellen Registrations-, Trainings- und Prüfungsplattform der Schweiz.
Das BIT steht ebenfalls bei Fragen und technischen Problemen beim CH-Login zur Verfügung.
Mit dem CH-Login dauert die Registrierung nicht länger als 5 Minuten. Folgende Informationen sind dafür notwendig:
- Kontaktdaten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon
- Identitätsnachweis: Foto vom Ausweis, Ausweisnummer
- Versicherungsdaten (Haftpflichtversicherung): Versicherungs-/Policen-Nummer, Versicherungsgesellschaft, Sitz der Versicherungsgesellschaft
Nach der Registrierung müssen Sie die UAS-Betreibernummer (CHExxxxxxxxxxxxx-xyz) auf dLIS durch Anklicken von "Ich möchte mich registrieren oder ein Dienst auswählen" bestellen. Diese wird auf dem Dashboard in dLis ersichtlich sein. Der erste Teil dieser Nummer (CHExxxxxxxxxxxxx) muss gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die drei Ziffern am Schluss (xyz) behalten Sie für sich. Es handelt sich hierbei um eine private Geheimzahl, die sicherstellt, dass niemand Ihre UAS-Betreibernummer unberechtigt verwendet.
Wichtig: Unterscheidung natürliche & juristische Personen
Bitte beachten Sie die zwei unterschiedlichen Registrationsmöglichkeiten:
Als juristische Personen registrieren sich z.B. Firmen, Verbände mit mehreren Piloten, Ämter usw. Als juristische Person kann keine Schulung / Prüfung absolviert werden.
Als natürliche Person hingegen registrieren sich Pilotinnen und Piloten, d.h. Einzelpersonen, die u.a. eventuell eine Schulung und Prüfung machen müssen.
Registriert man gleichzeitig die Firma (juristische Person) und sich als Piloten (natürliche Person), müssen dafür zwei verschiedene CH-Logins mit unterschiedlichen Mailadressen verwendet werden. Für die Registrierung der Firma empfiehlt es sich eine allgemeine Firmenadresse zu verwenden, z.B. drohnen@firma.ch.
Kennzeichnen Sie Ihre Drohne!
Bevor Sie Ihre Drohne fliegen, muss diese zwingend mit Ihrer persönlichen UAS-Betreibernummer gekennzeichnet werden. Achten Sie darauf, dass die Nummer auf der Drohne gut sichtbar ist. Es steht Ihnen frei, wie sie Ihre Drohne markieren: Von Hand in leserlichen Blockschrift mit einem wasserfesten Filzstift, mit einem Schild oder eingraviert. Nicht markierte Drohnen können mit einer Geldstrafe gebüsst werden.
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Um Drohnen unter 250g zu fliegen, wird kein Zertifikat benötigt. Trotzdem wird stark empfohlen, zumindest die Schulung A1/A3 zu absolvieren. Für alle Personen, die Drohnen über 250g fliegen, ist ein Zertifikat obligatorisch. Der Umfang der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der die Drohne geflogen wird. Mehr Informationen dazu finden Sie in der offenen Kategorie.
A1/A3: Personen, welche eine Drohne in der Unterkategorie A1 oder A3 betreiben wollen, benötigen dafür das Zertifikat A1/A3. Die Schulung und wie auch die Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3 kann von zuhause aus via dLIS absolviert werden. [offene Kategorie]
A2: Personen, die eine Drohne in der Unterkategorie A2 betreiben wollen, benötigen dafür das A2 Zertifikat. Wer ein Fernpilotenzeugnis (A2) absolvieren will, muss zuerst die Prüfung für den Kompetenznachweis (A1/A3) bestehen. Für die A2 Prüfung müssen zusätzliche Lerninhalte gelernt, wie auch eine praktische Schulung eigenständig absolviert werden. Die im Selbststudium erworbenen Fernpilotenkenntnisse werden danach in dLIS selbst deklariert. Bei der A2 Prüfung selbst handelt es sich um eine schriftliche Multiple-Choice Prüfung, welche in den Prüfungslokalitäten des BAZL in Ittigen, Illnau und Lausanne abgelegt wird. [offene Kategorie]
STS: Das BAZL bietet eine Theorieprüfung für Fernpilotinnen und Fernpiloten an, die beabsichtigen, gemäss einem STS zu fliegen. Weitere Informationen über den Inhalt der STS-Theorieprüfung und über die praktische Prüfung finden Sie unter Europäische Standardszenarien (admin.ch). Bitte beachten Sie, dass für das Fliegen nach STS weiterhin eine Bewilligung erforderlich ist. [spezielle Kategorie]